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Musikschule Flühli-Sörenberg Schulprogramm 2019|2020

 

 
 
Bestimmungen

Die Musikschule der Gemeinde Flühli bietet Kindern und Jugendlichen in

Erstausbildung bis zum vollendeten 20. Lebensjahr subventionierten

Musikunterricht an. Unsere Musikschule steht auch allen Erwachsenen offen;

dieser Unterricht wird kostendeckend geführt.

Anmeldungen / Abmeldungen / Austritte

Die Anmeldung erfolgt via Anmeldeformular und der Anmeldeschluss ist der 30. April. 

Ein Austritt während des Schuljahres ist grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen werden nur bei lang andauernder Krankheit oder Wegzug bewilligt. Dafür braucht es ein Gesuch zuhanden der Musikschulkommission.

 

Begabtenförderung

Im Rahmen der Begabtenförderung gibt es die Möglichkeit von 60’ Einzellektionen oder die Belegung eines Zweitinstrumentes. Dazu braucht es einen Antrag des Lernenden und eine Empfehlung der Lehrperson. Der Entscheid liegt bei der Musikschulleitung. Voraussetzung sind herausragendes Talent und überdurchschnittlicher Fleiss.

 

Musikschule

Die Musikschule Flühli-Sörenberg bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine ganzheitliche Ausbildung im musikalischen Bereich an. Grundschule mit Blockflöte, sowie ein vielfältiges Angebot an Instrumental- und Gesangsunterricht sowie das Musizieren in Ensembles gewähren eine umfassende Förderung der Lernenden. Damit erfüllt die Musikschule einen zentralen Auftrag in Bildung, Kultur und Freizeit. In der vorliegenden Broschüre finden sie nun das vielfältige Angebot, mit dem wir diesen Auftrag umsetzen möchten. Bei Spezialinstrumenten werden wir uns mit anderen Musikschulen (vor allem Schüpfheim) zusammentun. 

Machen wir uns gemeinsam auf den Weg, die fantastische Welt der Musik zu entdecken!

 

Der Aufbau unserer Musikschule

1./2. Primarklasse (BS 3/BS 4)

  • Musik & Bewegung in Volksschule integriert 

ab 3. Primarklasse

  • Elementarunterricht mit Blockflöte oder Instrumental / Gesangsunterricht

ab Basisstufe

  • Kinderchor und Jugendchor 

  • Der Chor wird nur bei genügend Anmeldungen geführt.

ab 2. Instrumentaljahr

  • Blechbläserensemble  

 

Musik & Bewegung integriert in der Volksschule

Die musikalische Grundschule ist ein elementarer, musikpädagogischer Unterricht.

 

Er hat zum Ziel, dem Kind den Weg zur Musik zu öffnen. Es soll die ersten musikalischen Grundbegriffe kennen lernen und auf einfache Weise auch erleben dürfen.

 

Mit der Grundschule erhält das Kind eine stabile Basis für die weitere musikalische Ausbildung.

 

Instrumental- und Gesangsunterricht

Im ersten Jahr Instrumental- oder Jodel- / Gesangsunterricht wird Einzel zu 30 Minuten unterrichtet. 

Bei geeigneter Konstellation kann Partnerunterricht zu 40 Minuten unterrichtet werden. 

Der endgültige Entscheid liegt bei der Musiklehrperson nach Absprache mit der Grundschullehrperson und der Musikschulleitung.

 

Ab dem zweiten Jahr Instrumental- od. Gesangsunterricht empfehlen wir dem Kind od. Jugendlichen grundsätzlich Einzelunterricht zu 40 Minuten. 

 

Kantonsschüler/Innen müssen Einzelunterricht zu 40 Minuten belegen. Bitte unbedingt auf der Anmeldung die Klassenbezeichnung angeben. Auch die Angaben über Schwerpunktfach, Ergänzungsfach, freiwilliges Instrument usw. sind bei der Anmeldung anzukreuzen.

 

Wichtige allgemeine Informationen

Unterricht:

  • Der Musikunterricht beginnt in der zweiten Schulwoche nach den Sommerferien. 
    Die erste Woche ist bestimmt für die Stundenplaneinteilung.

  • Das Schuljahr ist mit der Volksschule identisch.

  • Am Mittwochnachmittag und Samstagvormittag wird grundsätzlich nicht unterrichtet. Bei Einverständnis zwischen Schüler - Eltern - Lehrerperson ist dies aber möglich.

Anforderungen:

  • Eltern und Musikschule sind verpflichtet, den Einsatz, Fortschritt und Ausbildungsstand des/r Musikschülers/in zu beobachten.

  • Pünktlicher Unterrichtsbesuch und tägliches, konzentriertes Üben sind Bedingungen.

  • Undisziplinierte und schlecht übende SchülerInnen können von der Musikschule ausgeschlossen werden.

Anmeldungen:

  • Die Anmeldungen werden von der jeweiligen Musiklehrperson ausgehändigt. Sie können aber auch beim Musikschulleiter direkt bezogen werden

  • Die Kinder der Basisstufe erhalten von ihrer Volksschullehrperson ein Anmeldeformular.

Absenzen:

  • Ohne zwingenden Grund darf keine Musikstunde versäumt werden. Allfällige Absenzen sind der Musiklehrperson rechtzeitig zu melden.

  • Lektionen, die wegen Absenz des Musikschülers nicht erteilt werden können, müssen nicht nachgeholt werden.

  • Nach der zweiten unentschuldigten Absenz, muss die Musikschulleitung orientiert werden. Ebenfalls werden die Eltern kontaktiert.

Schulgeld:

  • Das Schulgeld ist für ein Jahr gültig. Die Rechnung wird am Anfang des Schuljahres erhoben. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.

  • Belegen 3 und mehr Kinder einer Familie den Musikunterricht, so wird ab dem 3. Kind ein Rabatt von 50 % gewährt. 
    So wird dem Kind, das am kürzesten an der Musikschule Unterricht geniesst, der Rabatt gewährt.

Instrumentenempfehlungen

Damit auch in Zukunft unsere Blasmusikvereine von Flühli und Sörenberg wichtige kulturelle Verpflichtungen der Gemeinde wahrnehmen können, sind sie auf Nachwuchs angewiesen.

 

Das gleiche gilt auch für die Gesangsvereine (Kirchenchöre und Jodlerklubs).

Ein Verein lebt, wenn sich junge und ältere Menschen vereinen, und so sich selber und der ganzen Gesellschaft durch ihr Spiel oder ihren Gesang viel Freude bereiten.

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